Impressum

Pflichtangaben nach $ 5 Telemediengesetz (TMG)

Zahnarztpraxis am Schloss Nina Hartmann
Rheinstraße 5
64283 Darmstadt

Telfon: +49 (0) 6151-22361
Telefax: +49 (0) 6151-3786811

E-Mail: praxis@zahnarzt-am-schloss.com

oder über Kontaktformular

Unsere Sprechzeiten finden sie unter Kontakt.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Nina Hartmann
(Anschrift siehe nebenstehend)

Berufsbezeichnung
Nina Hartmann
Zahnarzt
(verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen

  • Zahnheilkundegesetz
  • Heilberufe-Kammergesetz
  • Gebührenordnung für Zahnärzte
  • Berufsordnung für Zahnärzte

Die Regelungen finden sich auf der Website der Landeszahnärztekammer Hessen unter „Zahnärzte“ und dort unter „Gesetze und Verordnungen“.

Zuständige Kammer

Landeszahnärzte Kammer Hessen
Webseite: www.lzkh.de
Rhonestraße 4 60528 Frankfurt am Main

Zuständige kassenzahnärztliche Vereinigung
Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Lyoner Straße 21 60528 Frankfurt

Kassenzulassung durch KZV Hessen –> www.kzvh.de

Haftungshinweis 
Wir machen darauf aufmerksam, dass diese Homepage lediglich als Informationsforum für unsere Patienten dient. Der Inhalt dieser Seite unterliegt dem Urheberschutz. Unerlaubtes Kopieren, Vervielfältigen oder anderweitige Nutzung der Seite oder von Teilen der Seite ist untersagt.

Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben, deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Seiten und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Schadensminderungspflicht 
Im Falle von Domainstreitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.